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   OLG Frankfurt, 30.04.2010 - 25 U 6/09   

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https://dejure.org/2010,72782
OLG Frankfurt, 30.04.2010 - 25 U 6/09 (https://dejure.org/2010,72782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.2010 - 25 U 6/09 (https://dejure.org/2010,72782)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 2010 - 25 U 6/09 (https://dejure.org/2010,72782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1032 Abs 1 ZPO, § 535 BGB, § 280 Abs 1 BGB
    Leasingvertrag: Ausgleich des Minderwerts eines geleasten Fahrzeugs nach Vertragsbeendigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leasingvertrag: Ausgleich des Minderwerts eines geleasten Fahrzeugs nach Vertragsbeendigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2010 - 25 U 6/09
    Solche Anhaltspunkte, die die Bindung des Berufungsgerichts an die vorinstanzlichen Feststellungen entfallen lassen, können sich insbesondere aus Verfahrensfehlern ergeben, die dem erstinstanzlichen Gericht bei der Feststellung des Sachverhalts unterlaufen sind (vgl. BGH NJW 2004, S. 1876 unter II a) der Gründe).
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 230/03

    Anhörung des erstinstanzlich beauftragten Sachverständigen in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2010 - 25 U 6/09
    Ein Verfahrensfehler liegt unter anderem dann vor, wenn die Beweiswürdigung im erstinstanzlichen Urteil unvollständig, in sich widersprüchlich ist oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt, so dass die konkrete Möglichkeit eines anderen Beweisergebnisses besteht (vgl. BGH, a.a.O. unter II 2 a aa) der Gründe mit weiteren Nachweisen; BGH NJW 2004, S. 2828 (2830) mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 16.07.1997 - 2 U 70/96

    Zahlung von Schadensersatz wegen der nicht ordnungsgemäßen Rückgabe eines Pkw aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2010 - 25 U 6/09
    Zwar wird die Ansicht vertreten, dass für den Leasinggeber die vorbehaltlose Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls bedeute, er verzichte auf weitergehende, im Protokoll nicht festgehaltene, Ansprüche, wobei die Rechtsfolge auch eintrete, wenn ein vom Leasinggeber eingeschalteter Händler das Protokoll unterschrieben habe (so OLG Celle, OLGR 1997, S. 224).
  • BGH, 26.10.1989 - VII ZR 75/89

    Schiedsgutachten - Hemmung der Verjährung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2010 - 25 U 6/09
    21 Die in einem solchen Schiedsgutachtervertrag regelmäßig stillschweigend enthaltene Abrede, wonach der Gläubiger bis zur Erstattung des Gutachtens die Forderung gegen den Schuldner nicht einklagen werde (BGH NJW 1990, S. 1231 (1232), führt nicht dazu, dass eine Klage als unzulässig, sondern bis zur Bestimmung, also der Vorlage des Schiedsgutachtens etwa zur Höhe der Forderung, als zur Zeit unbegründet abzuweisen ist, weil der Schiedsgutachtervertrag keine Schiedseinrede gemäß § 1032 Abs. 1 ZPO gibt (Hanseatisches Oberlandesgericht, OLGR Hamburg 1998, S. 97; MK-Gottwald, a.a.O., § 317 BGB Rdn. 26 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung; Zöller-Greger, a.a.O., vor § 253 ZPO Rdnr. 19; Palandt-Grüneberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 317 BGB Rdnr. 3).
  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82

    Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2010 - 25 U 6/09
    Zwar kann die gerichtliche Geltendmachung eines Anspruchs durch die Vereinbarung der Vorschaltung eines Schlichtungsverfahrens bei Meinungsverschiedenheiten der Vertragsparteien mit der Folge ausgeschlossen werden, dass die Klage als derzeit unzulässig abzuweisen ist, wenn das Schlichtungsverfahren nicht stattgefunden hat und sich der Vertragspartner als Beklagter darauf beruft (vgl. hierzu allg.: Zöller-Greger, ZPO, 28. Aufl. 2010, vor § 253 ZPO Rdnr. 19; BGH NJW 1984, S. 669; Thomas/Putzo-Reichold, ZPO, 31. Aufl. 2010, vor § 253 ZPO Rdnr. 33).
  • OLG Stuttgart, 08.12.2009 - 6 U 99/09

    Kfz-Leasingvertrag: Umsatzsteuerpflicht für Schadensersatzleistungen des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2010 - 25 U 6/09
    Der Klägerin steht damit gegen den Beklagten der ihr vom Landgericht zugesprochene Schadensersatzanspruch in Höhe von 4.649 Euro zu, wobei der Beklagte auch die in diesem Betrag enthaltene Umsatzsteuer zu erstatten hat, was zwischen den Parteien ohnehin nicht im Streit steht ( vgl. zum Streitstand, inwieweit Ausgleichsansprüche aus dem Leasingvertrag nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer mit oder ohne Umsatzsteuer zu berechnen sind, allgemein: OLG Stuttgart, JurBüro 2010, S. 209 unter B I 3. der Gründe).
  • LG Kassel, 11.09.1998 - 10 S 241/98
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2010 - 25 U 6/09
    15 Soweit der Beklagte unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Kassel vom 11.09.1998 (DAR 1998, S. 477) die Auffassung vertritt, die von der Klägerin erhobene Klage sei deshalb unzulässig, weil es sich bei Ziffer XVI 3. der Vertragsbestandteil gewordenen Leasingbedingungen der Klägerin, wonach eine schadensbedingte Wertminderung des Fahrzeuges bzw. der der Klägerin als Leasinggeberin zustehende Schadensersatzanspruch dann, wenn sich die Vertragsparteien über einen vom Leasingnehmer auszugleichenden Schadensersatz nicht einigen können, auf Veranlassung des Leasinggebers mit Zustimmung des Leasingnehmers durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigengutachten ermittelt werden soll, um eine Zulässigkeitsvoraussetzung für die Erhebung einer Klage des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer handele und diese Voraussetzung vorliegend nicht gegeben sei, weil er der Einholung eines Sachverständigengutachtens durch die Klägerin nicht zugestimmt habe, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Hamburg, 28.11.1997 - 1 U 102/97

    Auslegung einer Schiedsgutachtenklausel; Erfordernis des Nachweises von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2010 - 25 U 6/09
    21 Die in einem solchen Schiedsgutachtervertrag regelmäßig stillschweigend enthaltene Abrede, wonach der Gläubiger bis zur Erstattung des Gutachtens die Forderung gegen den Schuldner nicht einklagen werde (BGH NJW 1990, S. 1231 (1232), führt nicht dazu, dass eine Klage als unzulässig, sondern bis zur Bestimmung, also der Vorlage des Schiedsgutachtens etwa zur Höhe der Forderung, als zur Zeit unbegründet abzuweisen ist, weil der Schiedsgutachtervertrag keine Schiedseinrede gemäß § 1032 Abs. 1 ZPO gibt (Hanseatisches Oberlandesgericht, OLGR Hamburg 1998, S. 97; MK-Gottwald, a.a.O., § 317 BGB Rdn. 26 mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung; Zöller-Greger, a.a.O., vor § 253 ZPO Rdnr. 19; Palandt-Grüneberg, BGB, 69. Aufl. 2010, § 317 BGB Rdnr. 3).
  • AG Gengenbach, 18.03.2013 - 1 C 175/12

    Kraftfahrzeugleasingvertrag: Unwirksamkeit einer Schiedsgutachterklausel;

    Sofern sich ein Leasingfahrzeug bei der Rückgabe nicht in einem nach Alter und vertragsgemäßer Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand befindet, hat der Leasinggeber gegenüber dem Leasingnehmer einen Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwertes, wenn es sich nicht lediglich um normale Verschleißspuren handelt (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.04.2012 -25 U 6/09-).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - 24 U 201/17

    Ansprüche aus einem Leasingvertrag mit Restwertabrechnung; Schätzgutachten eines

    Es begegnet auch grundsätzlich keinen Bedenken, die Bestimmung einer Leistung gem. § 317 BGB einem Dritten zu überlassen und diesem die Aufgabe zu übertragen, einzelne Umstände klarzustellen oder tatsächliche Anspruchsvoraussetzungen, etwa die Höhe eines eingetretenen Schadens, im Rahmen eines Schiedsgutachtens festzustellen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 30. April 2010 - 25 U 6/09, Rz. 20 mwN; Senat, Beschluss vom 26. Februar 2018 - I- 24 U 47/17, n.v. zu einem Vertrag auf Kilometerabrechnungsbasis; Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 317 Rn. 5f.).
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